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Datenschutzerklärung von The Clean Experience BV

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1. Begriffsbestimmungen

1-1 TCE: ist das Unternehmen, das berechtigt ist, unter dem Namen TCE The Clean Experience e.U. (Reifgasse 13/3/4, 3500 Krems an der Donau, Österreich) zu handeln.

1-2 Höhere Gewalt: unter höhere Gewalt fallen unabwendbare außergewöhnliche Ereignisse, die von außen einwirken und schadenverursachend sind. Diese Ereignisse haben ihren Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache und das Ereignis konnte weder durch eine äußerst zugemutete Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden.

 

Artikel 2. Vereinbarung

2-1 Erteilung eines Auftrags an TCE, einschließlich der Erteilung einer Bestellung bei TCE, gelten als verbindliche Vereinbarung, für die diese Bedingungen gelten.

2-2 Eine Vereinbarung mit TCE wird durch die schriftliche oder mündliche Bestätigung durch TCE bindend.

2-3 TCE ist es erlaubt, die Arbeiten von Dritten durchführen zu lassen, um eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags zu gewährleisten.

2-4 Bestellungen über den TCE-Webshop*) werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, an die vom Kunden angegebene und zu verifizierende Adresse versandt.

*) Website in Arbeit

 

Artikel 3. Vereinbarungen

3-1 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Sondervereinbarungen gelten nur für Sondervereinbarungen, für die dies schriftlich vereinbart wurde.

3-2 Vereinbarungen oder Vereinbarungen mit TCE-Mitarbeitern sind nur durch eine schriftliche oder mündliche Bestätigung bindend.

 

Artikel 4. Lieferung

4-1 Der ordnungsgemäße Versand erfolgt aufgrund dessen, wie er von TCE angegeben wurde. Wenn der Kunde eine Sendung anders erhalten möchte, gehen auch die zusätzlichen Kosten zu seinen Lasten.

4-2 Bei den angegebenen Lieferzeiten handelt es sich um ungefähre und nicht exakte Zeitangaben.

4-3 Erfolgt die Lieferung in mehreren Teillieferungen, so kann die Rechnungsstellung auch in Raten erfolgen.

4-4 Die Überschreitung der Lieferfrist kann niemals zu Schadenersatzansprüchen führen.

4-5 Wird die Lieferfrist um mehr als zwei Monate überschritten, so kann der Vertrag für das (noch) nicht gelieferte Teil gekündigt werden.

4-6 Wenn bestellte Waren nicht vom Kunden abgenommen werden, so lagern diese Waren auf seine Kosten und Gefahr. TCE übernimmt dafür keine Haftung.

4-7 Es wird davon ausgegangen, dass Sie den Inhalt des Bedienungshandbuchs, das Sie von unserer Website www.thecleanexperience.at/downloads herunterladen können, gelesen und verstanden haben. Da können Sie sich auch ein Anleitungsvideo ansehen.

 

Artikel 5. Änderung der Abtretung

5-1 Alle - aufgrund von Änderungen (sowohl schriftlich als auch mündlich) – gestiegenen Kosten, die durch Änderungen der Auftragsausführung oder im Auftrag des Kunden entstanden sind, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

5-2 Die vorgenommenen Änderungen können dazu führen, dass die vereinbarte Lieferzeit von TCE überschritten wird. Dies liegt in diesen Fällen nicht im Verantwortungsbereich von TCE.

5-3 Wenn nach Vertragsabschluss die Preise aufgrund höherer Gewalt, Erhöhung der Löhne, Sozialversicherung, Umsatzsteuer steigen, so können diese erhöhten Preise von TCE weitergegeben werden. Die Preise werden jedes Jahr indexiert und wenn nötig angepasst.

 

Artikel 6. Widerrufsrecht/Rückgabe

6-1 Nachdem der Kunde einen über den Webshop bestellten Artikel erhalten hat, hat er das Recht, den zugrunde liegende Kaufvertrag mit TCE ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieses Produkts zu stornieren.  Vorausgesetzt, der Artikel ist in unbenutztem Zustand.

6-2 Wenn der Kunde die Vereinbarung gemäß Absatz 1 dieses Artikels auflösen möchte, muss er dies dem TCE schriftlich, per  E-Mail, mitteilen. Anschließend wird er das Produkt an eine von TCE angegebene Rücksendeadresse liefern (oder liefern lassen). Dies sollte in der ungeöffneten und unbeschädigten Originalverpackung erfolgen. Kosten und Versandrisiko gehen zu Lasten des Kunden.

6-3 Wird der Vertrag nicht gemäß den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels gekündigt, storniert oder weigert sich der Auftraggeber, das Bestellte abzunehmen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die von TCE bereits gekauften Materialien und Rohstoffe, be- oder verarbeitet, zum Selbstkostenpreis, einschließlich Löhne und Sozialabgaben, zu übernehmen. Der Auftraggeber schuldet TCE außerdem einen Schadensersatz in Höhe von 1/3 des vereinbarten Preises.

6-4 Bestehen Zweifel an der Zahlungsmoral oder Zahlungsmöglichkeit des Kunden bei TCE, kann TCE den Vertrag mit dem betreffenden Kunden kündigen. Der Kunde ermächtigt TCE, zu diesem Zweck Informationen darüber zu erhalten.

6-5 Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 3 dieses Artikels behält sich TCE alle Rechte vor, die vollständige Einhaltung der Vereinbarung oder die vollständige Entschädigung zu fordern.

 

 

Artikel 7. Gewährleistung / Reklamation

7-1 Garantiebedingungen: 2 Jahre auf den Kessel und 2 Jahre Herstellergarantie bei Wartung, Entkalkung und Verwendung gemäß den TCE-Anweisungen! Beim Kauf von gebrauchten Geräten von TCE, 1 Jahr Kessel- und 1 Jahr Herstellergarantie.

Die Garantie ist firmenspezifisch und nicht übertragbar bei Kauf oder Nutzung durch Dritte! (z.B. Willhabenkauf oder bei unsachgemäßem Gebrauch aus Unkenntnis, wegen fehlender Aufklärung durch den Berater TCE).

Die Garantie wird auf das gelieferte Material gewährt, nicht aber auf immaterielle Kosten wie Arbeits-, Anfahrts- und Prüfkosten.

7-2 Gibt der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware TCE Mängel an, die bei eingehender Untersuchung festgestellt werden könnten, so kann die Gewährleistung nicht mehr in Anspruch genommen werden.

7-3 TCE muss die Möglichkeit haben, angegebene Mängelanzeigen zu überprüfen, bevor sie berücksichtigt werden können und zu Haftungsgründen aufgrund Gewährleistung führen.

7-4 Angebote, Preise, Spezifikationen, Werbeaktionen, Anzeigen, Broschüren und dergleichen sind vorbehaltlich Änderungen und binden TCE nicht.

7-5 TCE-Maschinen aus der Haushaltslinie ( H-Linie, M4.5 und M6 ) werden immer an Kunden oder an TCE geschickt. Entweder für Lieferung oder zu Reparaturzwecken.

 

Artikel 8. Reparaturen & Service

Bis auf weiteres werden alle Reparaturarbeiten vom Reparatur Und Service Zentrum R.U.S.Z. durchgeführt (nachstehend "RUSZ" genannt).

Der Kunde stimmt den folgenden Bedingungen zu, nachdem er einen Auftrag an TCE oder RUSZ gegeben hat. Dies kann schriftlich erfolgen, per E-Mail info@thecleanexperience.at oder telefonisch unter +43 664 755 01 945 oder direkt an RUSZ über rusz.at oder telefonisch unter 01 9821647.

Im Falle einer Reparatur/Wartung durch einen TCE/RUSZ-Mechaniker vor Ort wird diesem stets die Möglichkeit eingeräumt, einen Raum oder Arbeitsplatz zu finden der unter dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes angemessen ist.

  1. Die Reparatur erfolgt auf der Grundlage der vom Kunden angegebenen Mängel. Wenn keine eindeutigen Mängel vorliegen, werden die vom Mechaniker festgestellten Mängel repariert.

  • Wenn Sie einen Termin bei RUSZ vereinbaren, fallen keine Anfahrtskosten an.

  • Sollten Sie verhindert sein, informieren Sie uns bitte 24 Stunden im Voraus per E-Mail oder Telefon. Wenn Sie dies nicht tun, müssen wir Ihnen eine halbe Stunde in Rechnung stellen.

  • Bevor eine Maschine zur Reparatur angeboten wird, muss sie sauber und leer sein. Wenn dies nicht der Fall ist, kann der Mechaniker den Antrag ablehnen.

8-2 Reparaturkosten nach dem von RUSZ berechneten Tarif: https://rusz.at/

8-3 Wenn die Prüfung ergibt, dass die Reparaturkosten höher sind als der vorherige Kostenvoranschlag, wird der Kunde gefragt, ob er das Gerät zu einem höheren Preis reparieren lassen möchte. Ein schriftlicher Kostenvoranschlag bedarf der Bestätigung durch den Kunden, um mit der Reparatur fortfahren zu können. Wenn der Kunde eine Reparatur/Wartung in Auftrag gibt, entfällt die Untersuchungsgebühr von 75 €.

8-4 Der Mechaniker haftet nicht für Diebstahl, wenn er die Maschine zu TCE/RUSZ bringt. TCE empfiehlt keine Zubehörteile (es sei denn, sie sind defekt oder müssen überprüft werden), mit Ausnahme des Schlauchs, an den Mechaniker mit zu geben.

  • nhänge, die nicht auf dem Serviceformular aufgeführt sind, werden auf eigenes Risiko des Kunden mitgegeben, für das ist TCE nicht verantwortlich.

8-5 Nach der Reparatur erhält der Kunde eine Rechnung mit einer kurzen Beschreibung der durchgeführten Arbeiten und der ausgetauschten Teile.

8-6 TCE gewährt nur eine 3-monatige Garantie auf Arbeit/Vorschuss und eine 6-monatige Garantie auf Teile nach einer abgeschlossenen Reparatur. Diese Garantie gilt nur, wenn die Zahlung erfolgt ist. Für Reinigungs- und Wartungsarbeiten sowie für Reparaturen an Geräten mit Blitz-, Wasser-, Brand- oder Feuchtigkeitsschäden, unsachgemäßem Gebrauch, Verwendung von Osmosewasser oder falscher Wartung wird keine Garantie gegeben.

Wenn die Maschine so verschmutzt ist, dass eine Reparatur/Überprüfung nicht möglich ist, werden € 60,- Reinigungskosten in Rechnung gestellt.

8-7 Tritt derselbe Defekt innerhalb der Garantiezeit erneut auf, erstellt die Werkstatt einen Kostenvoranschlag für diese erneute Reparatur.

  • Bei gleicher Reklamationsursache werden nur die Teile in Rechnung gestellt, die bei der Reparatur nicht ersetzt wurden.

  • b. Stellt sich heraus, dass die Ursache der Mängel anders liegt als bei der vorherigen Reparatur, werden dem Kunden die Kosten für die neue Reparatur in Rechnung gestellt, mit Ausnahme der Startgebühr.

  • c. Nach einer erneuten Reparatur beginnt die in Artikel 8 genannte Garantiefrist erneut zu laufen.

8-8 Stellt der Mechaniker fest, dass Kabel, Stecker oder Wasserschläuche veraltet sind, werden sie durch neue ersetzt, um Kurzschlüsse und/oder Leckagen zu vermeiden. Damit sollen unsichere und lebensbedrohliche Situationen vermieden werden. Die Kosten für diese Teile/Materialien kommen zu den Installationskosten hinzu. Wünscht der Kunde dies nicht, so wird das betreffende Gerät von TCE nicht zur Verwendung zugelassen.

8-9 Reparaturen an Geräten, die noch der Herstellergarantie unterliegen, werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durchgeführt. Wird eine Reparatur von einer externen Partei durchgeführt, verfällt die Garantie. Dies gilt auch für alle Anpassungen an der Maschine und dem Zubehör.

 

 

Artikel 9. Haftung

9-1 TCE haftet nur für Schäden an Werken, Zubehör, Material und Ausrüstungen sowie an Werken oder Eigentum des Auftraggebers oder Dritter und, soweit diese auf das Verschulden von TCE zurück zu führen sind.

9-2 TCE ist niemals verpflichtet, mehr Schaden zu ersetzen, als durch seine Versicherungen oder Versicherungen gedeckt sind.

 

Artikel 10. Eigentumsvorbehalt

10-1 Solange der Kunde nicht alle Ansprüche an TCE vollständig erfüllt hat, bleiben alle gelieferten Waren Eigentum von TCE.

10-2 TCE ist berechtigt, diese Waren zurückzunehmen und zu übernehmen, wenn der fahrlässige Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Pflicht des Kunden, TCE vollständig zu entschädigen, bleibt davon unberührt.

10-3 Der Kunde ist nicht berechtigt, Waren von TCE zu verpfänden, zu verkaufen oder anderweitig zu verkaufen, solange er seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt hat.

 

Artikel 11. Zahlung

11-1 Die Zahlung erfolgt in der Regel per Vorkasse oder bei Lieferung. Wenn davon abgewichen wird, muss die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Andere Zahlungsbedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden und sich als machbar erweisen.

11-2 Wenn die Zahlung des fälligen Betrags nicht innerhalb der gesetzten Frist bei TCE eingeht, befindet sich der Kunde in Verzug und TCE ist berechtigt, dem Kunden einen Zinssatz von 9,2% pro Jahr über dem Basiszinssatz zu berechnen, gerechnet ab dem Versanddatum der Rechnung.

11-3 Ist TCE im Besitz von Gütern, die einem Kunden gehören, der in Verzug ist, ist sie berechtigt, sich diese Güter zur (teilweisen) Befriedigung der Forderung anzueignen.

11-4 Wenn TCE gegen den in Verzug geratenen Kunden Rückzahlungsmaßnahmen ergreift, trägt der Kunde alle mit dieser Eintreibung verbundenen Kosten.

 

Artikel 12. Anwendbares Recht

12-1 Es gelten österreichisches Recht und das Recht der Europäischen Union.

12-2 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit der anderen Bestimmungen.

12-3 Wenn TCE diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in nachsichtiger Weise anwendet, kann daraus kein Recht abgeleitet werden; noch wird dies einen Präzedenzfall schaffen.

12-4 TCE behält sich das Recht vor, allgemeine Geschäftsbedingungen, Preise, Verträge und dergleichen zu ändern, wenn zwingende Gründe dafür vorliegen. Der Kunde kann die neueste Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und AVG von TCE jederzeit von der Website www.thecleanexperience.at herunterladen.

 

Artikel 13. Datenschutzerklärung

13-1 Datenschutzverordnung-Grundverordnung (DSGVO)

Am 25. Mai 2018 tratt die europäische DSGVO im Zusammenhang mit dem Recht auf „Vergessenwerden“ in Kraft.

Die Beteiligten können veraltete oder falsche Informationen haben, die den Datenschutz betreffen. Auch wenn Sie zuvor TCE-Erlaubnis für Ihren Namen erteilt haben. Um Daten in die Kundendatenbank aufzunehmen, werden wir sie auf schriftliche Anfrage innerhalb eines Monats aus unserem System entfernen.

Wozu werden Ihre persönlichen Daten verwendet?

Wir benötigen Ihre Daten zum Handel gemäß unserer Garantiebestimmung und zur Aufbewahrung der Kauffrist für die Serviceverträge. Als TCE werden wir Ihre personenbezogenen Daten respektieren, schützen und gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, pflegen und gegebenenfalls anpassen, um ein risikoloses Sicherheitsniveau zu gewährleisten.

Personenbezogene Daten werden niemals für den Weiterverkauf an Dritte zu kommerziellen Zwecken verwendet.

Die Folgen der Entfernung Ihrer Daten aus unserem Kundenstamm.

Wenn wir Ihre Daten auf Ihre Anfrage hin löschen müssen, können Sie das Kaufdatum und die Maschinennummer Ihres Kaufs nicht mehr beanspruchen und die Garantie erlischt. Ihre Angaben sind nämlich auch für einen Servicevertrag wichtig.

13- 2 Wir haben Ihren Namen und Ihre Adresse in Verbindung mit dem Servicevertrag und / oder den Garantiebedingungen in unserer geschützen Kundendatenbank gespeichert. Ihre Maschinennummer ist auch in dieser Kundendatei und dem Kaufdatum enthalten. So können Sie Ihre Garantiezeit im Falle einer Reparatur oder Wartung Ihres TCE-Dampfreinigers festlegen.

 

Ihre Angaben sind und bleiben vertraulich und werden niemals zu kommerziellen Zwecken an Dritte weiterverkauft.

 

Möchten Sie Ihre persönlichen Daten löschen lassen?

Wenn Sie beschließen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten aus unserem Kundenstamm entfernen sollen, teilen Sie uns dies bitte mit, indem Sie eine E-Mail an info@thecleanexperience.at senden mit dem Betreff: "Meine Daten löschen".

Aber beachten Sie bitte: Das Löschen Ihrer Daten wird Folgen haben für die Garantie.

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